- Optionsschein
- Op|ti|ons|schein 〈m. 1; Wirtsch.〉 (einer Optionsanleihe beigefügte) Urkunde über das Recht, innerhalb einer vereinbarten Frist eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem vorher festgelegten Kurs zu erwerben
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Op|ti|ons|schein, der (Wirtsch.):Urkunde, in der bei Optionsanleihen das Recht auf den Bezug von Aktien verbrieft ist.* * *
Optionsschein,Bezugsschein, Warrant ['wɔrənt, englisch], Urkunde, in der das Recht auf den Bezug von Aktien oder auch Anleihen, ausländischer Währungseinheiten, bestimmten Mengen eines Edelmetalls oder Rohstoffs verbrieft ist. Der traditionelle Optionsschein wurde stets in Verbindung mit einer Optionsanleihe begeben und berechtigte ausschließlich zum Bezug (verbriefte Kaufoption) von noch zu begebenden Aktien (bedingte Kapitalerhöhung) des die Optionsanleihe emittierenden Unternehmens. Im Verlauf der 80er-Jahre hat diese Konstruktion u. a. folgende Änderungen erfahren:1) Optionsscheine werden auch ohne Kopplung an eine Optionsanleihe begeben (nackte Optionsscheine, Naked Warrants) oder in Verbindung mit einem Genussschein emittiert (Optionsgenussschein). 2) Als Bezugsobjekte werden nicht mehr nur eigene neue Aktien des Emittenten zugrunde gelegt, sondern auch Aktien anderer Unternehmen, bereits im Umlauf befindliche Werte (gedeckte Optionsscheine, Covered Warrants) sowie überhaupt eine breitere Palette weiterer (Finanz-)Produkte, insbesondere Anleihen, Währungen, Edelmetalle, aber auch abstrakte Werte wie z. B. (Aktien-)Indizes. Dementsprechend lassen sich Zinsoptionsscheine, Währungsoptionsscheine, Indexoptionsscheine (z. B. DAX-Optionsscheine) usw. unterscheiden. 3) Optionsscheine werden auch als verbriefte Verkaufsoptionen (Put-Optionsscheine) ausgestattet. Hinzu kommen weitere, allerdings weniger bedeutsame Variationen, z. B. Optionsscheine mit begrenztem Gewinnpotenzial (Capped Warrants), Optionsscheine mit vorgegebenem Zielkorridor (Bandbreitenoptionsscheine, Range-Warrants), Optionsscheine mit anwachsendem Wert (Hamsteroptionsscheine), Optionsscheine mit Wahl des Optionsrechts (Wünsch-dir-was-Optionsschein).Im Vergleich zu den nicht verbrieften Optionen an Terminbörsen verfügen Optionsscheine über längere Laufzeiten und kleinere Stückelungen. Damit - und aufgrund der oben genannten Veränderungen - wird prinzipiell auch Kleinanlegern eine Risikoabsicherungsstrategie ermöglicht. So könnte z. B. der Inhaber einer in zwei Jahren fälligen Dollarforderung (Dollaranleihe) der Gefahr eines befürchteten Dollarkursverlustes entgegentreten, indem er ein entsprechendes Volumen an Dollar-Verkaufsoptionsscheinen erwirbt.Der rechnerische Wert (Substanzwert) eines Optionsscheins ist abhängig vom aktuellen Kurs des zugrunde liegenden Bezugsobjektes, vom Bezugspreis, von der Optionsfrist und vom Optionsverhältnis (Bezugsverhältnis) und kann vom tatsächlichen Kurswert des Optionsscheins erheblich abweichen. Die Differenz zwischen Substanz- und Kurswert wird als Prämie bezeichnet. Setzt man die Prämie in Beziehung zum Kurswert des Bezugsobjektes, errechnet sich die relative Prämie in Prozent (Agio). Das Agio kann für die gesamte Optionsfrist oder pro Jahr angegeben werden und stellt den Preis für die Chance dar, einen im Vergleich zur Direktanlage prozentual höheren Kursgewinn zu erzielen, da der Kurs eines Optionsscheins zum Teil erheblich geringer ist als der Kurswert des Bezugsobjektes, aber in der Regel überproportional auf Kursschwankungen reagiert. Das Verhältnis von Optionsscheinkurs und Bezugsobjektkurs wird als Hebel (Leverage) bezeichnet.* * *
Op|ti|ons|schein, der (Wirtsch.): gesondert von der Optionsanleihe ausgegebene Urkunde, die die ↑Option (2) garantiert u. - da sie mit Sonderrechten versehen ist - an der Börse gehandelt wird.
Universal-Lexikon. 2012.